Steuertipps: Lohn und Gehalt
Bei den Steuertipps Lohn und Gehalt finden Sie jede Menge steuerliche Tipps und Tricks, mit deren Hilfe Sie bei ihrer Lohn- und Gehaltsgestaltung Steuern sparen können. Besonders für Arbeitnehmer gibt es auf diesem Gebiet viele Möglichkeiten, Steuer zu sparen. Mit den einfachsten Tipps und Tricks holen sie mehr aus ihrem Gehalt heraus und sparen dabei bares Geld. So bleibt auf der nächsten Gehaltsabrechnung mehr von Ihrem Bruttogehalt übrig. Aber auch der Arbeitgeber erfährt hier, wie er seinen Arbeitnehmern mehr Lohn zukommen lässt. Dabei lassen sich meist mit kleinen Tricks und ohne größeren Aufwand jede Menge Steuern sparen. Hier zeigen wir Ihnen, wie auch Sie Steuern sparen können, ohne dabei das Wissen eines Steuerberaters haben zu müssen.
"Telekommunikations-Leihe" vom Arbeitgeber
Nicht immer kommt bei der erhofften Lohnerhöhung am Ende das heraus, was man sich vorgestellt hat. Selbst, wenn der Arbeitgeber den Gehaltsvorstellungen nachgekommen ist, bleibt nach Abzug der verschiedenen Steuern ... weiter
Warengutscheine
Anstelle oder neben einer Lohnerhöhung ist es ratsam, sich von seinem Arbeitgeber (Waren)Gutscheine aushändigen zu lassen. Unter der Voraussetzung, dass darauf kein anrechenbarer (Höchst)Betrag angegeben ist, ... weiter
Rabattfreibeträge
Schöpfen Sie den Rabattfreibetrag voll aus. Dieser liegt momentan bei 1.080 EUR (bis Ende 2003: 1.224 EUR). Rabattfreibeträge sind Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält. Um ... weiter
Zuschuss zum Essensgeld
Steuerlich vorteilhaft ist es, neben einer Lohnerhöhung, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass er sich in Form eines Essenszuschusses an der arbeitstäglichen Verpflegung des Arbeitnehmers beteiligt. Dies ... weiter
Kindergartenzuschuss
Anstelle oder neben einer Lohnerhöhung ist es ratsam, sich von seinem Arbeitgeber (Waren)Gutscheine aushändigen zu lassen. Unter der Voraussetzung, dass darauf kein anrechenbarer (Höchst)Betrag angegeben ist, ... weiter
Bahncard
Als Arbeitnehmer kann man sich die Kosten für den Kauf einer Bahncard vom Arbeitgeber ersetzen lassen. Das kann steuer- und sozialabgabenfrei geschehen, wenn die Karte für Auswärtstätigkeiten und Dienstreisen genutzt ... weiter
Bewirtung durch den Arbeitgeber
Besonders für langjährige Angestellte in eher kleinen und familiären Betrieben besteht die Möglichkeit, eine großangelegte Bewirtung durch den eigenen Arbeitgeber zu genießen und diesen Vorteil steuerlich günstiger ... weiter
Geschenke
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern bestimmte Gegenstände als Sachgeschenke zukommen lassen. Aus besonderem Anlass können Sachgeschenke bis zu 35 EUR (bis Ende 2003: 40 EUR) gemacht ... weiter
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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