Bahncard 


Steuertipps: Lohn und Gehalt

Bahncard

Als Arbeitnehmer kann man sich die Kosten für den Kauf einer Bahncard vom Arbeitgeber ersetzen lassen. Das kann steuer- und sozialabgabenfrei geschehen, wenn die Karte für Auswärtstätigkeiten und Dienstreisen genutzt wird. Wird sie hingegen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, gehört der Aufwendungsersatz zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Voraussetzung für die Abgabenfreiheit ist weiterhin, dass die Fahrtkosten durch den Erwerb der Karte reduziert werden und dass die Karte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Ob die Bahncard nebenbei auch privat genutzt wird, oder ob es sich um eine Bahncard 1. oder 2. Klasse handelt, ist dem Finanzamt völlig egal.

 

 

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