"Telekommunikations-Leihe" vom Arbeitgeber 


Steuertipps: Lohn und Gehalt

"Telekommunikations-Leihe" vom Arbeitgeber

Nicht immer kommt bei der erhofften Lohnerhöhung am Ende das heraus, was man sich vorgestellt hat. Selbst wenn der Arbeitgeber den Gehaltsvorstellungen nachgekommen ist, bleibt nach Abzug der verschiedenen Steuern nicht mehr viel übrig - meist gerade mal die Hälfte.

Mit einer "alternativen" Gehaltserhöhung kann dieses Problem umgangen werden. Besteht man nicht darauf, monatlich einen bestimmten Geldbetrag als Lohnerhöhung zu erhalten, sondern vereinbart mit seinem Arbeitgeber einzelne Gehaltsbestandteile, so kommt am Monatsende für den Arbeitnehmer mehr heraus. Aber auch der Arbeitgeber ist steuerlich besser gestellt, als mit einer üblichen Gehaltserhöhung.

Ratsam ist, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, firmeneigene Telekommunikationsgeräte wie z.B. PC/Laptop, Telefon, Handy auch für private Zwecke zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet für den Arbeitnehmer einen Nutzungsvorteil, den er nicht versteuern muss. Das ist sogar der Fall, wenn die Geräte ausschließlich privat verwenden werden und betrifft auch das zur Verfügung gestellte Zubehör.

Tipp: Achten Sie darauf, nicht das "wirtschaftliche Eigentum" an den Geräten zu erlangen. Denn dann handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Um dies zu vermeiden, sollten die Kommunikationsmittel deutlich kürzer als drei Jahre überlassen werden, der Arbeitgeber für Instandhaltung, Reparatur und Ersatz aufkommen und die Überlassung unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Rückforderung stehen.

 

 

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