Abfindungen 


Steuertipps: Lohn und Gehalt

Abfindungen

Abfindungen sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Da die Steuerbelastung aufgrund der Steuerprogression außergewöhnlich hoch wäre, gibt es eine Fünftelregelung. Sie kommt dann zum Tragen, wenn die geballten Einnahmen an Einkünften wegen der Abfindung höher ist, als der Arbeitslohn, der bis Jahresende wegen des verlorenen Jobs wegfällt.

Der steuerliche Entlastungseffekt der Fünftelregelung: Gerechnet wird die Steuer für das Einkommen ohne Abfindung und die Steuer für das Einkommen zusammen mit einem Fünftel der Abfindung. Die Differenz zwischen beiden Ergebnissen wird nun mit dem steuerlichen Effekt für ein Fünftel der Abschreibung gelichgesetzt. Für die gesamte Abfindung wird der Differenzbetrag noch mit dem Faktor fünf multipliziert. Dadurch erhält man eine geringere Steuerprogression und -belastung.

 

 

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