Änderungen bei Medikamenten, Anwaltshonorar und Rente 


Was sich sonst noch ändert

Wer einen Stundenlohn von mehr als 25 Euro brutto hat, muss auf Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ab dem 1. Juli Sozialabgaben zahlen. Bislang wurden diese erst ab einem Stundenlohn von 50 Euro fällig.

Für besonders preiswerte Medikamente entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Zuzahlungspflicht. Betroffen sind nur die Medikamente, deren Preis 30 Prozent unter den Beträgen liegen, die die Krankenkassen als Preisobergrenze festgelegt haben. Diese Regelung soll für rund 1.000 Medikamente gelten. Welche Arzneien konkret betroffen sind, können Verbraucher in der Apotheke erfragen.

Wer in außergerichtlichen Angelegenheiten Rechtsrat bei einem Anwalt sucht, kann ab dem 01.07.2006 das Honorar frei aushandeln. Die gesetzlichen Vorgaben über die Höhe der außergerichtliche Anwaltsvergütung gelten dann nicht mehr.

Zu guter Letzt noch eine schlechte Nachricht für alle Rentner: Eigentlich werden die Renten zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Wie schon in den Jahren davor bleibt auch dieses Jahr eine Rentenerhöhung jedoch aus. Dies ist die dritte Nullrunde für die Rentner in Folge.

(Stand: Juni 2006)

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