Minijobs werden teurer 


Zum 1. Juli 2006 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, die finanzielle Auswirkungen mit sich bringen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die sogenannten Mini-Jobs und das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt.

Mini-Jobs werden teurer

Bei den Mini-Jobs betreffen die Änderungen auf den ersten Blick die Arbeitgeber. Bisher mussten Unternehmen, die Personen im Rahmen eines Mini-Jobs (Verdienst bis 400 Euro) beschäftigten, einen pauschalen Abgabensatz abführen. Die Abgaben setzen sich zusammen aus einer Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent, einem pauschalen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 11 Prozent und einem pauschalen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 12 Prozent.

Ab dem 1. Juli 2006 muss der Arbeitgeber für die Krankenversicherung eines Mini-Jobers 13 Prozent abführen und für die Rentenversicherung einen pauschalen Satz von 15 Prozent des Arbeitslohns. Die Abgabenbelastung erhöht sich für die Mini-Jobs demnach von 25 auf 30 Prozent.

In konkreten Zahlen ausgedrückt, bedeutet dies eine maximale Mehrbelastung von monatlich 20 Euro. Werden für einen Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 400,- Euro bislang 44,- Euro (Krankenversicherung) und 48,- Euro (Rentenversicherung) fällig, so steigen diese Beträge auf nun 52,- Euro (KV) und 60,- Euro (RV). Zusammen mit der Pauschsteuer, die unverändert in Höhe von 2 Prozent (im Beispielsfall 8,- Euro) abzuführen ist, ergibt die einen maximalen Abgabenbetrag von 120,- Euro. Vor dem 1. Juli 2006 waren es lediglich 100,- Euro, die für einen Mini-Job abzuführen waren.

Mini-Jobs im Privathaushalt nicht betroffen

Wer als Arbeitgeber jemanden im Rahmen eines Mini-Jobs im privaten Haushalt beschäftigt, ist von dieser Neuregelung nicht betroffen. Für Beschäftigte in Privathaushalten (z.B. Putz- und Haushaltshilfen) fallen derzeit nur Abgaben in Höhe von jeweils 5 Prozent für Krankenversicherung und Rentenversicherung an. An diesen Sätzen ändert sich auch nach dem 01.07.2006 nichts.

Jedoch ist zu beachten, dass diese Regelung nur für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen gilt. Hierunter fallen die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Wohnungsreinigung, Gartenpflege, Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, Kranken, alten Menschen und pflegebedürftigen Personen. Für alle anderen geringfügig Beschäftigten können die verringerten Pauschalabgabensätze nicht in Anspruch genommen werden.

Die Pauschalabgaben für Renten- und Krankenversicherung sind vom Arbeitgeber zu entrichten. Für den Arbeitnehmer fallen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung keine Abgaben für Kranken- und Rentenversicherung an. In diesem Gehaltsbereich ist der Arbeitnehmer von der Abgabenpflicht befreit. Die verringerten Abgaben zur Rentenversicherung führen allerdings auch dazu, dass der spätere Rentenanspruch entsprechend niedrig ausfällt.

Für vollen Rentenanspruch weniger zahlen

Wer sich als geringfügig Beschäftigter den vollen Rentenanspruch sichern möchte, muss auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den Beitrag zum jeweils gültigen Rentenversicherungssatz aufstocken. Dieser liegt derzeit bei 19,5 Prozent. Da der Arbeitgeber bis zum 30.06.2006 einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 12 Prozent zahlte, musste der Mini-Jober 7,5 Prozent tragen. Durch die Erhöhung des Satzes für den Arbeitgeber auf 15 Prozent sinkt der freiwillige Beitrag des Arbeitnehmers ab dem 1. Juli 2006 auf 4,5 Prozent.

Die Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent des Bruttoarbeitslohns zahlt regelmäßig auch der Arbeitgeber. Es gibt allerdings keine gesetzliche Vorschrift, die dem Arbeitgeber verbietet, die Pauschsteuer auf den geringfügig Beschäftigten abzuwälzen. In der Regel erhalten Mini-Jober ihr Gehalt jedoch "brutto-gleich-netto" ausgezahlt.

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen