Unvorsichtiges Hantieren mit Böllern und Raketen führt gerade in der Silvesternacht zu einigen Unfällen. Schlimme Verletzungen oder große und kleinere Brände sind die Folge. Zum Jahresende registrieren die Wohngebäudeversicherer circa 12.000 zusätzliche Brände, wo mehr als 29 Millionen Euro an die Kunden bezahlt werden.
Umgang mit Feuerwerkskörpern
Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) haben, die in zwei Klassen eingeteilt werden. Die Klasse P2 dürfen nur Erwachsene zünden. Zusätzlich muss der Sicherheitsabstand acht Meter betragen. Nur am Silvesterabend ab 18:00 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 7:00 Uhr darf geböllert werden. Verboten ist die Benutzung der Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen. Kinder dürfen nie unbeaufsichtigt mit Knallkörpern oder Raketen in Kontakt treten. Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden. Die Lenkstäbe dürfen nie verkürzt oder entfernt werden. Raketen auf keinen Fall auf Tiere oder Menschen richten und immer die Windrichtung beachten. Feuerwerkskörper, die nicht explodieren, sollten auf keinen Fall aufgehoben werden, da es sich um sogenannte Spätzünder handeln könnte. Als Zuschauer von Feuerwerken immer einen ausreichenden Abstand halten und die Schussrichtung vermeiden. Halten Sie ihre Türen und Fenster stets geschlossen, damit keine Knaller in die Wohnung gelangen können.
Versicherungen, die bei einem Schaden helfen:
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, der beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen kann. Das gesamte Gebäude mit fest eingebauten Gegenständen ist versichert.
Hausratversicherung
Der komplette Hausrat von Möbeln bis zu Elektrogeräten ist abgesichert. Wenn Schäden durch Feuer oder Löschwasser an Einrichtungsgegenstände entstehen, werden diese ersetzt.
Kfz-Kaskoversicherung
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung in Kraft und übernimmt den Schaden. Die Vollkaskoversicherung leistet Schadenersatz, wenn der Wagen in der Silvesternacht mutwillig ramponiert wurde.
Private Unfallversicherung
Leistungen von der privaten Unfallversicherung erhalten diejenige, die beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern einen dauerhaften Schaden davon tragen.
Foto: © Alfred Patuschka/pixelio
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