Nicht immer können Eltern auf ihre Kinder aufpassen. Sind sie für längere Zeit abwesend, dann muss oft ein Babysitter diese Aufgabe übernehmen. Doch welche Versicherungen werden gebraucht?
Die Vase fällt herunter, dass Kind stürzt, der Babysitter verbrennt sich beim Mittag kochen. Babysitten hört sich oft leichter an, als es eigentlich ist. Der Babysitter sollte deshalb über Versicherungen geschützt sein.
Haftpflichtversicherung
Wichtig für den Babysitter: Er sollte eine Haftpflichtversicherung haben. Sie kommt auf, wenn der Babysitter während der Tätigkeit etwas beschädigt. Babysitter sollten kontrollieren, ob die Versicherung einspringt, wenn der Schaden innerhalb einer bezahlten Beschäftigung geschieht. Dies ist meist nicht der Fall.
Aber auch beim Babysitten aus Gefälligkeit ist der Schaden nicht unbedingt über die private Haftpflicht gedeckelt. Denn wie Banktip im Ratgeber "Sind Gefälligkeitsdienste versichert?" erklärt, schließen viele Policen Gefälligkeitsschäden aus. Allerdings haften die Babysitter in diesem Fall meist nicht.
Der Babysitter kann den Haftpflichtschutz jedoch über den Zusatz "Betreuung im Auftrag" erweitern. Dann deckt die Police auch Schäden ab, die während der Betreuung von Kindern geschehen. Wenn der Babysitter minderjährig ist und über die Haftpflicht der Familie abgesichert ist, sollte er trotzdem beim Versicherer über den Schutz beim Babysitten nachfragen.
Babysitter haben eine vertragliche Aufsichtspflicht. Sie müssen unter Umständen auch für Schäden haften, die das Kind während der Arbeitszeit verursacht hat. Ob und wie eine Haftpflichtversicherung überhaupt einen Schaden reguliert, ist abhängig davon, ob der Babysitter die Aufsichtspflicht verletzt hat. Banktip erklärt die wichtigsten Punkte zu diesem Thema im Ratgeber "Kinder in der Haftpflichtversicherung".
Unfallversicherung
Babysitter sind Haushaltshilfen. Sie müssen gesetzlich unfallversichert sein. Der Arbeitgeber muss sie dafür innerhalb einer Woche beim Unfallversicherungsträger melden. Tut er dies nicht, dann droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld. Es handelt sich hier um eine Ordnungswidrigkeit.
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Behandlungs- und Rehabilitationskosten auf. Sie greift während der Arbeitszeit und während des Arbeitsweges. Handelt es sich um eine Beschäftigung in einem Minijob, so müssen die Arbeitgeber die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Diese übernimmt dann den Beitragseinzug. Trotzdem muss ein Unfall der verantwortlichen Unfallkasse gemeldet werden.
Der Arbeitgeber bezahlt die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung. Die Versicherung setzt diesen Beitrag jedes Jahr neu fest. Er wird jährlich bezahlt.
Ein wichtiger Punkt für die Eltern: Die eigenen Kinder sind während der Betreuung im privaten Umfeld nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Hier können die Eltern mit einer privaten Absicherung nachhelfen.
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