Einkünften aus Gewerbebetrieb - Gewerblicher Grundstückshandel
Schwierigkeiten kann es bereiten, zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel zu unterscheiden. Als Regel ist hier die 3-Objektsgrenze anzusehen. Bei der Veräußerung von bis zu drei Objekten innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nimmt die Finanzverwaltung keine Gewerblichkeit und somit keine Steuerpflichtigkeit an. Dabei kommt es nicht auf die Größe oder den Aufwand des jeweiligen Geschäfts an; Objekt ist Objekt.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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