Seriosität von Spendensammlern
Vorab gilt: Informieren Sie sich ausreichend über den Spendenempfänger bzw. die Organisation und ihre Projekte.
Wer spendet, spendet freiwillig. Unnötiger Druck und Aufforderungen zum Spenden sowie übermäßig gefühlsbetonte und mitleiderregende Werbung sind Kennzeichen unseriöser Organisationen. Seriöse Spendeneinrichtungen besitzen vorweg finanzielle Mittel um erste Schritte in Not- und Katastrophenfällen einzuleiten. Spendenaufrufe sollten daher unter dem Aspekt der Fortsetzung weiterer karitativer Maßnahmen stehen und der Entlastung bzw. dem Auffüllen der beanspruchten Kassen dienen.
Werden Spenden für wohltätige Zwecke über Haustür- oder Straßenwerbung gesammelt, so ist besondere Vorsicht geboten. Unter den so genannten "Drückern" befinden sich vermehrt schwarze Schafe, die sich beispielsweise falsch für eine seriöse Organisation ausgeben und aus purer Gewinnsucht die Hilfsbereitschaft anderer Menschen ausnutzen.
Deutscher Spendenrat hat Regeln aufgestellt
Dementsprechend hat der Deutsche Spendenrat gezielt für die Weihnachtszeit zu beachtende Spendenregeln veröffentlicht. Nach diesen sollte man darauf achten, dass es sich bei den Spendenempfängern um gemeinnützig anerkannte Hilfswerke handelt. Solche Organisationen veröffentlichen Jahresberichte, verpflichten sich zu Transparenz, informieren regelmäßig über aktuelle Projekte und vermeiden aggressive Werbung. Verdächtig sind Vertreter, die versuchen, den Spender unter Druck zu setzen oder bei gezielten Nachfragen ausweichen.
Seit 2004 können alle Spendenorganisationen, die nach der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt anerkannt sind, das dzi-Spendensiegel freiwillig beantragen und damit ihre Vertrauenswürdigkeit bescheinigen lassen. Mit rund 200 Siegelvergaben machen sich dies jedoch nur wenige Institutionen zunutze. Grund: Je nach Spendenaufkommen sind für die Bescheinigung jährlich zwischen 500 und 5000 Euro fällig. Hilfswerke ohne Spendensiegel müssen daher nicht gleich unseriös sein.
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Spende bzw. eines Spendenempfängers ist zum einen, dass es sich bei der Organisation um eine inländische juristische Person (Verein, Stiftung etc.) handelt, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Spenden für ausländische Organisationen können daher nur über Durchlaufspenden bei einem inländisch anerkannten Hilfswerk steuerlich geltend gemacht werden; möglicher Ansprechpartner ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Zum anderen werden Spenden nur mit entsprechender Zuwendungsbestätigung steuerlich genehmigt, wodurch indirekt die Seriosität bzw. Anerkennung des Spendensammlers vom Fiskus geprüft wird.
Formal sollte eine Spendenquittung, ausgenommen bei Kleinspenden, die Größe einer A4-Seite nicht übersteigen und grundlegende Angaben enthalten.
Es ist darauf zu achten, dass die ausgewiesene Bestätigung der Gemeinnützigkeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, damit das Finanzamt den Beleg akzeptiert.
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