Einkünften aus Gewerbebetrieb - Veräußerungen wesentlicher Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
Ist der Steuerpflichtige an einer Kapitalgesellschaft, insbesondere an einer GmbH, zu zumindest 1 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt, ist der aus dem Verkauf der Aktien oder Anteile resultierende Gewinn oder Verlust als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen, auch wenn die Beteiligung zum Privatvermögen (§17 EstG).

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