Der Studienkredit der KfW 

Der Studienkredit der KfW

Die KfW-Förderbank vergibt seit dem 01.04.2006 einen allgemeinen Förderkredit zur Finanzierung des Studiums. Die verlangten Zinsen liegen unter Marktniveau, werden aber halbjährlich an die Marktentwicklung angepasst. Sie sind variabel bis zu einer Höchstgrenze von derzeit 8,9 % nominal. Der Kredit ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und verlangt keine Sicherheiten oder Bürgschaften. Auch die SCHUFA wird nicht befragt. Menschen, die in Privatinsolvenz sind, bekommen den Kredit aber nicht. Die Rückzahlung richtet sich nach dem späteren Einkommen der Geförderten und kann auf maximal 25 Jahre ausgedehnt werden.

Der KfW-Studienkredit eignet sich für all diejenigen, die sich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule in einem Erststudium befinden oder eines aufnehmen wollen. Er wird längstens für 10, in Ausnahmefällen für 14 Semester gezahlt. Wer unter 31 Jahre alt war, als er oder sie das zu fördernde Studium begonnen hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder seit drei Jahren in Deutschland lebender EU-Bürger bzw. dessen Angehöriger ist, kann einen Antrag bei den KfW-Vertriebspartnern - den Studentenwerken, einigen Sparkassen oder Volks- und Raiffeisenbanken - stellen.

Nicht jedes Studium wird finanziert

Der Kredit wird auch an Studierende vergeben, die sich in einem direkt an das BA-Studium anschließenden MA-Studium befinden. Ansonsten werden Aufbau-, Promotions-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengänge, berufsbegleitende Studiengänge, Laufbahnprüfungen oder ein Teilzeitstudium nicht finanziert. Im Jahr 2007 wurden nach Angaben der KfW 110.000 Kredite vergeben. Die Höhe der monatlichen Auszahlung richtet sich nach dem persönlichen Bedarf, muss aber zwischen 100 und 650 Euro liegen. Die Höhe des Bedarfs kann alle sechs Monate individuell angepasst werden. Ab der ersten Auszahlung werden Zinsen von zur Zeit nominal 6,29% jährlich fällig. Als Zinssatz erhebt die KfW die European Interbank Offered Rate (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozent.

Nach dem Studium kann man eine Karenzfrist von maximal 23 Monaten beanspruchen, in der man von Rückzahlungsforderungen verschont bleibt. Die sich daran anschließende Tilgungsphase kann auf bis zu 25 Jahre ausgedehnt werden. Übersteigt der anfangs vereinbarte Tilgungsplan später die finanziellen Möglichkeiten, kann die Rückzahlung vorübergehend auf 20 Euro monatlich reduziert werden.

Wie bei jedem Kredit gilt: Mit dem Ausreizen der Fristen sinkt zwar der monatliche Tilgungsbetrag, die insgesamt zu zahlende Summe wächst jedoch. Generell empfiehlt sich, einen möglichst niedrigen Kredit aufzunehmen, damit der Schuldenberg nach dem Studium bezahlbar bleibt. Dieser kann sich auch mit dem vergleichsweise günstigen Angebot der KfW-Förderbank auf über 50.000 Euro summieren.

 
Eine Beispielrechnung:
Werden über den Zeitraum von 5 Jahren (10 Semester Studium) monatlich 350 Euro in Anspruch genommen, so entsteht, je nach Tilgungszeit, dem Umfang der "sozialen Flankierung" und den Zinsraten, eine Rückzahlsumme zwischen 28.189 und 57.679 Euro. Bei einer Monatszahlung von 650 Euro über diesen Zeitraum sind sogar von 64.958 bis zu 125.569 Euro zurückzuzahlen. Eine hohe Verschuldung zu Beginn des Berufslebens würde damit zur Normalität werden.
 


Der KfW-Studienkredit ähnelt dem BAföG insofern, als er an einen möglichst gradlinigen Studienverlauf gekoppelt ist: Zwischenprüfungen bzw. Vordiplom sollten spätestens nach dem 6. Fachsemester abgeschlossen sein; eine Zahlung über die Regelstudienzeit hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Auch Auslandsaufenthalte sollten auf höchstens ein Jahr begrenzt bleiben. Denn der Kredit ist an die vollwertige Immatrikulation gebunden. Will man auch im Ausland weiter gefördert werden, darf man sich nicht beurlauben lassen – und dann zählt die Zeit an der ausländischen Hochschule als vollwertiger Teil des Studiums.

Auslandssemester gelten als Fachsemester

Das bedeutet, dass die Auslandssemester als Fachsemester gezählt werden, in denen man ggf. die in der Studienordnung festgeschriebenen Leistungen erbringen muss. Sie werden nicht auf die Regelstudienzeit aufgeschlagen. Lässt man sich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes beurlauben, um dieses Problem zu umgehen, so werden die Zahlungen für bis zu zwei Semester ausgesetzt. Bis zu diesem Zeitraum kann die Wiederaufnahme der Zahlungen problemlos beantragt werden.

Dauert die Pause aber länger, beginnt die KfW automatisch damit, den Kredit abzuwickeln. Das heißt, die Zahlungen werden eingestellt, die Karenzzeit beginnt und nach spätestens 23 Monaten wird die Rückzahlung verlangt.

Gegebenenfalls kann man für diesen Zeitraum dann eine andere Finanzierung, etwa einen privaten Studienkredit in Anspruch nehmen. Auch sind die BaföG-Bedingungen für Auslandsaufenthalte niedriger als für das reguläre Studium.

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