Vorlage zur Bürgschaftserklärung
Eine Bürgschaft kann auch selbstschuldnerisch übernommen werden. Das bedeutet, dass der Gläubiger sofort den Bürgen in Anspruch nehmen kann, ohne es vorher beim Schuldner versucht zu haben.
Wenn dies gewünscht ist, so muss es am Ende heißen: "übernehme ich die selbstschuldnerische Bürgschaft". Rechtstechnisch nennt man das auch den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.
Darüber hinaus kann die Bürgschaft auch auf einen Teil der Forderung, auf einen Höchstbetrag oder auf eine gewisse Dauer beschränkt werden. Dann muss dies jedoch ausdrücklich in der Erklärung genannt werden.
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