Entstehen beim Ausparken mit dem Auto zwei Schäden, sind diese als ein Unfall zu werten. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Amtsgerichtes Traunstein (Az.: 311 C 1104/13).
Eine Fahrerin rammte beim Ausparken mit dem Auto eine Säule. Dabei entstand ein Schaden an der hinteren Stoßstange. Als sie das Auto wieder zurückfuhr und das Manöver wiederholte, beschädigte sie ihr Auto erneut. Dieses Mal erwischte es den vorderen Kotflügel. Der gesamte Schaden belief sich auf etwa 3.300 Euro.
Die Frau meldete den Schaden bei ihrer Vollkaskoversicherung. Bis auf die Selbstbeteiligung übernahm der Versicherer die Kosten. Jedoch behandelte die Versicherung die beiden Schäden als zwei Unfälle. Die Frau sollte zweimal die Selbstbeteiligung zahlen und ihr wurde zweimal der Schadensfreiheitsrabatt gekürzt.
Am Leben vorbei
Die Frau klagte und bekam Recht. Nach Ansicht des Gerichtes handele es sich dabei um einen Unfall. Dies nicht so zu sehen sei laut dem Gericht nach Angaben von "Finanztest" "vollkommen lebensfremd."
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