Studierende, die einen Antrag auf BAföG stellen, können mit einem Zuschuss für ihre Krankenkassenbeiträge rechnen. Das teilt die Techniker Krankenkasse mit.
Die Zuschussregelung gilt jedoch nur für Studenten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, da sie sich nicht länger über die Eltern versichern können und eigene Beiträge zahlen müssen. Wurde vom Studenten Wehr- oder Zivildienst geleistet, verlängert sich die Familienversicherung entsprechend der Dauer des Dienstes.
Für die Krankenversicherung werden monatlich 54 Euro und für die Pflegeversicherung 10 Euro gewährt. Studenten müssen eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse vorlegen.
Auch zum Studienbeginn oder bei einem Kassen- oder Hochschulwechsel müssen Studenten einen Nachweis, dass sie krankenversichert sind, an ihrer Hochschule einreichen.
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