Das Landgericht Berlin kritisiert die Neuregelung der Zusatzrente für Angestellte im öffentlichen Dienst. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über zwei Urteile des Landgerichtes Berlin (Az. : 7 O 149/13 und 23 O 144/13).
Die Neuregelung der Zusatzrente im öffentlichen Dienst beseitige nicht die strukturellen Mängel. So urteilte laut "Finanztest" das Landgericht Berlin. Grund hierfür ist die Pflichtlaufzeit der Rente. Diese beträgt 44,44 Jahre. Dann erst hat der Versicherte einen Rentenanspruch.
Dies sei jedoch nicht gerecht. Bereits 2007 kritisierte der Bundesgerichtshof die Zusatzrente. Viele Angestellte im öffentlichen Dienst kämen nicht auf diese Pflichtjahre. Grund dafür sei, dass Akademiker und Handwerksmeister längere Ausbildungszeiten haben. Die Richter forderten daraufhin eine Nachbesserung.
"Finanztest" zufolge rät das Gericht Betroffene sich an die Versorgungsanstalten des Bundes (VBL) in ihrem Wohnort zu wenden und gegen diese klagen. Die Wahl sollte auf die Anstalt am Wohnort fallen, da die Klagen beim VBL-Hauptsitz in Karlsruhe immer abgewiesen wurden.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr