Das Osterfeuer ist eine Volkssitte, die schon seit 1559 Bestand hat. Meistens wird das Feuer am Ostersamstag entbrannt, manchmal aber auch am Ostermontag beziehungsweise –sonntag. Der Brauch führt aber alljährlich zu zahlreichen Einsätzen der Feuerwehr, denn die Osterfeuer geraten manchmal außer Kontrolle. Die Folgen sind hoher Sach- oder sogar Personenschaden. ARAG hat einige Regeln für das Abbrennen von Osterfeuern zusammengestellt.
Wichtig ist es, dass das Osterfeuer bei der zuständigen Behörde angemeldet wird. Egal, ob Sie es den Notruf 112 und halten Sie die Zufahrt für den Feuerwehrwagen frei.
Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Somit schaden Sie nicht der Umwelt. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen oder Abfälle haben auf einem Osterfeuer nichts zu suchen.
Schichten Sie das Brennmaterial vor dem Anzünden nochmals um. Das Feuer kann zur Flammenfalle für Tiere werden. Besonders gefährdet sind Igel, die unter Naturschutz stehen.
Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko. Also vorsichtig beim Anzünden!
Offenes Feuer muss immer beaufsichtigt werden. Achten Sie darauf, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreitet. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Das Feuer fasziniert Kinder und sie unterschätzen die Gefahr.
Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab und vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
Keine Strohballen als Sitzgelegenheiten um das Osterfeuer nutzen. Die Ballen können sich durch die Hitzestrahlung schnell entzünden.
Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch feuchtes Material.
Falls Sie sich leicht verbrennen, kühlen Sie die Brandwunde sofort mit Wasser. Jedoch nicht länger als zehn Minuten. Bei größeren Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte es nur primär gelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der jeweiligen Person. Alarmieren Sie sofort den Notarzt (112).
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