Versicherer kündigen häufig nach einem Schadensfall den Vertrag mit den Kunden. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ Baden-Württemberg) betrifft diese außerordentliche Kündigung oftmals die Wohngebäudeversicherung.
Unwetter verursachen häufig Schäden an Gebäuden. Schäden, wie etwa abgedeckte Dächer, übernimmt in der Regel die Wohngebäude- oder Elementarschadenversicherung. Nach Angaben der VZ Baden-Württemberg kündigen die Versicherer nach dem Schadensfall oft die Versicherung.
Laut den Verbraucherschützern verfahren andere wichtige Versicherungssparten ähnlich. Als Beispiel führt die VZ Baden-Württemberg eine Verbraucherin an. Ihre Versicherung kündigte ihr nach 40 Jahren schadensfreier Versicherungszeit. Grund war ein Schadensfall in Höhe von 180 Euro. Es handelte sich um eine Hausratversicherung.
VZ kritisiert Versicherer
Die VZ Baden-Württemberg kritisiert dieses Verhalten der Versicherer. "Ein guter Versicherer sollte mit Situationen wie erstmaligem Schadensfall ohne Vertragskündigungen umgehen können. Versichern ist schließlich sein Geschäft", sagte der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Peter Grieble.
Weiterhin ständen die Verbraucher nach der Kündigung vor einem neuen Problem. Es ist laut der VZ Baden-Württemberg schwierig, nach einer ausgesprochenen Kündigung einen neuen Versicherer zu finden, da der Grund für die Kündigung genannt werden muss.
Fälle den VZ melden
"Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nach einem Schadensfall sollte abgeschafft werden und verbraucherfreundliche Versicherer sollten vorab zusagen, auf eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit zu verzichten", fordert Grieble. Betroffene Verbraucher können die Verbraucherzentralen über die Kündigung nach einer Schadensmeldung über versicherungen@vz-bw.de informieren.
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