Auch nach nur 19 Tagen Ehe haben Ehepartner Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente. Dafür müssen allerdings besondere Umstände vorliegen, entschied das Sozialgericht Berlin in einem Urteil (Az.: S 11 R 5359/08).
Eine Frau ehelichte ihren schwerkranken Lebenspartner im Krankenhaus. Als dieser 19 Tage später starb, beantragte sie ihre Witwenrente bei der Rentenversicherung. Diese lehnte zunächst ab, da die Ehe weniger als ein Jahr gedauert hat und sie daher eine sogenannte Versorgungsehe vermutete. Der Fall landete vor Gericht, welches der Witwe Recht gab.
Laut geltendem Recht muss die Ehe zwar mindestens ein Jahr halten, bevor den Partnern eine Hinterbliebenenrente zusteht. Im konkreten Fall befand sich der Ehemann jedoch noch in einem langwierigen Scheidungsprozess. Dies machte eine frühere Hochzeit nicht möglich.
Das Gericht entschied außerdem zugunsten der Witwe, weil diese mit ihrem Partner für mehrere Jahre zusammengelebt hat. Beide hatten außerdem ein gegenseitiges Testament errichtet, eine Patientenverfügung aufgesetzt und gegenseitige Bankvollmachten eingerichtet. Mit der Eheschließung sei laut Gericht nur das vollzogen, was die Partner schon seit langer Zeit geplant hatten. Daher sei auch die Auszahlung der Witwenrente angebracht.
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