Wer für andere auf Kinder aufpasst, sollte sich Gedanken über den Versicherungsschutz machen. Denn die private Haftpflicht kommt nicht für alle Schäden auf.
Das Babysitten aus Gefälligkeit ist nicht durch die Haftpflichtversicherung geschützt. Dies gilt auch bei einer Anstellung. Nur eine Erweiterung der Versicherung schützt den Babysitter.
Wer einen Babysitter anstellt, muss ihn bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden und die Beiträge bezahlen. Banktip erklärt den "Versicherungsschutz beim Babysitten" in einem Ratgeber.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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