Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich keine Sorgen machen, wenn ihre Krankenkasse Pleite macht. Sie dürfen einfach zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Dieses Wahlrecht gilt bis zwei Wochen nach dem Schließungstermin der bisherigen Krankenkasse. Die Versicherung gilt ab dem Datum der Pleite der bisherigen Kasse.
Wer sich keine neue Kasse sucht, wird einfach angemeldet
Wer sich keine neue Krankenkasse sucht, wird vom Arbeitgeber einfach bei seiner vorherigen Krankenkasse angemeldet. Ist diese Kasse nicht bekannt, meldet der Chef den Mitarbeiter bei einer anderen Krankenkasse an. Für Empfänger von Hartz IV übernimmt das die Bundesanstalt für Arbeit, für Rentner der zuständige Rentenversicherungsträger.
Freiwillig Versicherte haben drei Monate zum Wechseln
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse müssen ihren Wechsel zu einer anderen Krankenkasse innerhalb von drei Monaten erklären. Die Versicherung beginnt rückwirkend und damit übergangslos. Tut der freiwillig Versicherte das nicht, wird auch er ohne sein Zutun bei einer anderen Krankenkasse angemeldet. Das teilt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung in Berlin mit.
Mit der City BKK steht zur Zeit erstmals eine Krankenkasse vor der Schließung.
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