Rentner, Arbeitslose und Krankengeldempfänger sind nicht immer über den gesetzlichen Unfallschutz versichert. Banktip erklärt die Bedingungen.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Schäden auf dem Arbeitsweg, während der Arbeit und bei Betriebsfeiern. Jedoch gehen zum Beispiel Rentner und Arbeitslose keiner regulären Arbeit nach.
Doch auch hier kann der gesetzliche Unfallschutz helfen. Banktip erklärt die Bedingungen in dem Ratgeber "Arbeit weg? Gesetzlicher Unfallschutz weg?".
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