Jedes Jahr kommt es zwischen Weihnachten und Neujahr vermehrt zu Wohnungsbränden. Schäden an Einrichtung und sogar Weihnachtsgeschenken sind jedoch über die Hausratversicherung abgedeckt. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam.
Im vergangenen Jahr verursachten rund 12.000 Brände zur Weihnachtszeit einen Gesamtschaden von 34 Millionen Euro. Hier kann eine Wohngebäudeversicherung.
Wie bei allen Versicherungsfällen besteht ein voller Versicherungsschutz jedoch nicht, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Was das heißt, entscheidet die Versicherung selbst und notfalls ein Gericht.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr