Krankheiten und Unfälle machen auch vor dem Urlaub nicht halt. Einige Patienten planen auch Behandlungen im Ausland. Eine Webseite der Krankenkassen hilft Patienten nun dabei herauszufinden, welche Behandlungskosten ihre Krankenkasse trägt. Daran erinnert die Stiftung Warentest.
Am 25. Oktober 2013 trat eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) vollständig in Kraft. Bei der Richtlinie zur Patientenmobilität (EU-Richtlinie Nr. 24/2011) geht es um medizinische Behandlung von EU-Bürgern in anderen Mitgliedsstaaten.
Die Webseite der Nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung soll über die grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen informieren. Dabei richtet sich die Webseite nicht nur an Deutsche, die sich im Ausland behandeln lassen. Sie erklärt auch anderen EU-Bürgern ihre Möglichkeiten in Deutschland.
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