Der Bund der Versicherten (BdV) warnt Privatkrankenversicherte vor dem Beitragsentlastungstarif. Zwar versprechen die Versicherer mit dem Tarif einen Steuervorteil, allerdings sei es sinnvoll, den Steuervorteil vor Vertragsabschluss mit dem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Steuerberater genau zu beziffern.
Beim Beitragsentlastungstarif spart der Versicherte über den monatlichen Beitrag hinaus eine bestimmte Summe an. Mit dieser zusätzlichen Summe soll verhindert werden, dass die Versicherungsprämie im Alter stark ansteigt. Zahlt beispielsweise ein 54 Jahre alter Mann zusätzlich zur Prämie 81,90 Euro im Monat, verringert sich dessen Prämie ab dem 65. Lebensjahr um 150 Euro. Die 81,90 sind aber weiter zu entrichten, so dass die Ersparnis auf 68,10 Euro schrumpf.
Finanzierung über Bank unter Umständen günstiger
"Eine alternative Finanzierungsmöglichkeit über die Bank wäre hier bedeutend günstiger. Um den gleichen Betrag zu sparen, müsste der Mann bei einer Verzinsung von drei Prozent lediglich 35 Euro im Monat aufbringen", gibt BdV-Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik zu bedenken.
Laut BdV kann ein Beitragsentlastungstarif nur in seltenen Fällen sinnvoll sein. Das kann der Fall sein, wenn der Versicherte Beschäftigter ist und der Arbeitgeberzuschuss für ihn noch nicht ausgeschöpft wurde.
Nachteile beim Versicherungswechsel
Nachteile durch den Beitragsentlastungstarif können sich für den Versicherten auch ergeben, wenn er die Krankenversicherung wechseln will. Die angesparte Summe kann nämlich nicht mitgenommen werden. Gleiches gilt auch, wenn man zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln will.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr