Im Winter kann man neben skifahren und rodeln auch unfreiwillig auf Schnee und Eis ausrutschen. Doch wer haftet bei einem Unfall auf glatten und verschneiten Gehwegen, Plätzen und Straßen? Banktip informiert.
Stürzt ein Passant im Winter auf einem Gehweg, haftet nicht automatisch der Winterdienstpflichtige. Der Geschädigte muss beweisen, dass die Räum- und Streupflicht vernachlässigt wurde.
Grundstückseigentümer können die Räumungspflicht übertragen. Jedoch müssen sie regelmäßig kontrollieren, dass die Arbeit auch ausgeführt wird. Alles Wichtige zur Räumungspflicht in Deutschland fasst der Ratgeber "Wer hilft bei Glatteis und Schneefall?" zusammen.
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