Nach der Schulzeit stellt sich die Frage, ob junge Menschen eine Lehre oder ein Studium beginnen. Damit startet auch das Leben auf eigenen Füßen. Laut der HUK-COBURG sind volljährige unverheiratete Kinder in der haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Erstausbildung bei den Eltern versichert.
Auch wenn Haftpflichtversicherung ist auch der Freiwillige Wehrdienst inbegriffen. Die mitversicherten dürfen aber kein eigenes Einkommen haben. Ausnahmen sind Bafög, Ausbildungsgehalt oder ein Studentenjob, um sich ein wenig das Taschengeld aufzubessern.
Die typische Studentenwohnung ist auch durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Die kostenlose Mitversicherung besteht auch beim Gründen der "ersten eigenen" Wohnung. Aber nur für die ersten sechs Monate.
Ein Auslandssemester ist heutzutage die Regel. Versicherungen bieten deshalb Hausrat- und Haftpflichtversicherungen mit weltweitem Schutz an. Wenn der Aufenthalt im Ausland länger als ein halbes Jahr dauert, sollte man das Gespräch mit der Versicherung suchen. Studenten können auf ihre Rechtsschutzversicherung zählen, wenn sie sich in Europa oder in den Staaten die an das Mittelmeer angrenzen aufhalten.
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