Für viele junge Menschen sind Carsharing, Mitfahrgelegenheiten und Fernbusreisen die günstigsten Varianten, um ans gewünschte Ziel zu kommen. Doch wer haftet bei einem Unfall oder wenn private Wertgegenstände zu Bruch gehen?
Mit der Kultur des Teilens sowie immer neuen Mobilitäts-Angeboten kommen zunehmend auch Fragen auf, wer bei möglichen Schäden haftet. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat sich diesen Mitfahrgelegenheiten ist der Mitfahrer über die Kfz-Versicherung des Fahrers beziehungsweise des Unfallgegners versichert. Die jeweilige Haftpflichtversicherung kommt ebenfalls für die Schäden der Insassen auf. Der Versicherungsschutz greift jedoch nur bei privaten Fahrten, bei denen der Fahrer keinen Gewinn erzielt und nur sie Kosten der Fahrt gedeckt werden. Nicht versichert sind außerdem mitgeführte Gegenstände. "Gehen also der Laptop oder ein teures Musikinstrument zu Bruch, muss man als Mitfahrer die Kosten selbst tragen", sagt Madlen Müller von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Bei Carsharing-Fahrzeugen besteht eine Kfz-Haftpflicht- und in den meisten Fällen eine Vollkaskoversicherung. Verschuldet der Fahrer einen Unfall selbst, muss er sich oft mit 500 bis 1500 Euro an den Schadenskosten beteiligen. "In jedem Fall sollten die jeweiligen Vertrags- und Nutzungsbedingungen der Anbieter genau gelesen und gegebenenfalls verglichen werden", sagt Müller.
Reisende sind bei Fernbusfahrten umfangreich geschützt. Bei einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden hat der Reisende Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Das Busunternehmen ist verpflichtet, angemessene Hilfe zu leisten; das Unternehmen muss im Falle eines Unfalls für erste Hilfe, Verpflegung, Kleidung, Beförderung und eventuelle Unterbringung sorgen.
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