Versicherungsschutz bei Auszubildenden 

Mit dem Ausbildungsbeginn müssen sich Jugendliche um ihren Versicherungsschutz kümmern. Durch den weiteren Lebensabschnitt haben sie ein eigenes Einkommen und sind nicht immer über die Eltern versichert.

Die Kranken- und Pflegeversicherung ist für jeden Auszubildenden Pflicht. Laut der Verbraucherzentrale Sachen-Anhalt sind die Leistungen der private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese greift bei krankheits- und berufsbedingter Invalidität. Besonders in den ersten Arbeitsjahren hat der Arbeitnehmer keine, danach nur wenige Ansprüche bei Erwerbsminderung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.

Unverzichtbar ist eine private Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn einem Dritten Schaden zugeführt wird. Wenn sich die Lehrlinge in ihrer ersten Berufsausbildung befinden, sind sie meist über die Eltern versichert.

Eine Hausratversicherung ist zu empfehlen, wenn der Auszubildende seine erste eigene Wohnung gründet.

Foto: © Dieter Schütz/pixelio

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