Fällt ein Fahrrad gegen ein Auto und beschädigt dieses, ist nicht automatisch der Fahrradfahrer haftbar. Vielmehr kommt es auf die Umstände an, berichtet die "Ärztezeitung".
Fällt ein stehendes Fahrrad auf ein Auto, ist der Kfz-Halter nur mit einer Vollkaskoversicherung lückenlos gegen den Schaden versichert. Der Fahrradhalter ist jedoch nur dann haftbar, wenn er gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, so der Rechtsexperte des Fahrradclubs ADFC, Roland Huhn.
Dazu gehört zum Beispiel, das Fahrrad nicht auf weicher oder unebener Fläche abzustellen. Doch Vorsicht: Wer direkt neben einem wackeligen Fahrrad parkt, verliert eventuell seinen Haftungsanspruch. Laut Anwältin für Versicherungsrecht, Monika-Maria Risch, hilft in diesem Fall nur eine Vollkaskoversicherung.
Ob Autofahrer ihre Versicherung in jedem Fall einschalten wollen, bleibt ihnen überlassen. Bei geringem Schaden kann es aber günstiger sein, selbst für die Reparatur aufzukommen.
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