Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beanstandet die schlechter gewordene außergerichtliche Regulierungspraxis bei Versicherern. So wurden im Schadenfall bei Haftpflicht-, Kfz-Versicherung & Co. unangenehme Nachfragen erst nach mehrfacher Anmahnung von den Versicherern beantwortet.
Das stützt eine stichprobenartige Umfrage der Verbraucherschützer unter Anwaltskanzleien, die sich auf Versicherungen spezialisiert haben. Danach hätten 83 Prozent der teilnehmenden Anwälte berichtet, dass sich die Bearbeitungszeit und die Regulierungspraxis in Schadenfällen bei den Versicherungen verschlechtert habe. Rund drei Viertel der Befragten kommt zu dem Ergebnis, dass dies auch für die Deckungszusage und die Abrechnungspraxis der Rechtsschutzversicherung gelte.
Zwar sei die Umfrage nicht repräsentativ, aber kein einziger Teilnehmer der Umfrage hatte den Eindruck, dass sich die Bearbeitungspraxis in den letzten Jahren verbessert habe. Lediglich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sind die Bearbeitungszeiten der Versicherungen nach Ansicht der befragten Anwälte gleich geblieben.
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