Hauseigentümer müssen Laub von den Gehwegen entfernen. Der Verein Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger (GVI) weist auf die passenden Versicherungen hin.
Laub kann für Fußgänger ähnlich gefährlich werden wie Schnee und Eis. Deshalb gilt auch hier die Räumungspflicht. Wenn ein Fußgänger trotz der Räumung stürzt, greifen zwei Versicherungen.
Wie der Verein erklärt, kommen hier die Haftpflichtversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für die Kosten auf. Jürgen Buck vom GVI erklärt dazu: "Haftpflichtversicherungen sollten mit mindestens drei Millionen Euro Versicherungssumme abgeschlossen werden".
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