Wenn der erste Schneeball trifft, halten sich viele nicht mehr zurück. Die Schneeballschlacht beginnt, manchmal ohne Rücksicht auf Verluste.
Geht bei einer Schneeballschlacht ein Fenster zu Bruch, kann die Haftpflichtversicherung helfen. Doch dies gilt nur, wenn die Scheibe nicht mit Absicht eingeworfen wurde.
Auch die gesetzliche Unfallversicherung kann bei einer Schneeballschlacht herangezogen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Schlacht auf dem Schulhof stattfand. Banktip erklärt Genaueres im Ratgeber "Wer haftet bei der Schneeballschlacht?".
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr