Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht zwingend bei Depressionen. Die Zeitung "Ärztezeitung" berichtet über ein Urteil des Amtsgerichtes München (Az.: 172 C 3451/13).
In dem konkreten Fall klagte ein Ehepaar. Dieses stornierte einen Urlaub, da der Ehemann an einer Depression erkrankte. Der Versicherer schloss jedoch psychische Erkrankungen in seinen Versicherungsbedingungen aus.
Das Gericht urteilte für den Versicherer. Die Richter begründeten das Urteil, dass der gewählte Versicherungstarif nur "objektiv fassbare, möglichst unproblematisch zu diagnostizierende Erkrankungen" deckt. Eine kostengünstige, reibungslose Vertragsabwicklung sei bei Einbeziehung psychischer Erkrankungen erheblich erschwert.
Diskriminierend und unangemessen
Der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BDVN) kritisiert das noch nicht rechtskräftige Urteil. BDVN-Vorsitzender Frank Bergmann bezeichnet das Urteil als "unangemessen und diskriminierend". Depressionen seien eine lebensgefährliche Erkrankung, die häufig stationär behandelt werden müssen.
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