Ein Versicherer muss bei einem Unfallwagen auch den Kraftstoff erstatten. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Amtsgerichtes Solingen (Az.: 12 C 638/12).
In dem Fall klagte ein Versicherter, der ohne Eigenverschulden einen Autounfall erlitt. Das Auto galt nach dem Unfall als Totalschaden. Jedoch befanden sich noch 55 Liter Benzin in dem Fahrzeug. Der Versicherer wollte dies nicht erstatten. Der Sprit sollte lediglich abgepumpt und verwertet werden.
Das Gericht entschied gegen die Versicherung. Es gab der Klage auf Erstattung der Benzinkosten statt. Der Versicherer musste die Spritkosten an den Geschädigten zahlen.

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