Landwirte, die Traktor und Anhänger für einen Karnevalsumzug einsetzen, sollten vorher eine Deckungszusage von ihrer Schlepper-Haftpflichtversicherung einholen. Sonst tuckert das Gespann unversichert im Rosenmontagsumzug.
Grundsätzlich dürfen auf Anhängern nur dann Personen mitfahren, wenn der Hänger für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke benutzt wird, warnt der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) in Bonn.
Stehen erlaubt zum Kamelle schmeißen?
Selbst dann müssten alle Mitfahrer auf geeigneten Sitzgelegenheiten Platz nehmen. Stehen ist nur erlaubt, wenn es zum Arbeiten oder zum Sichern der Ladung nötig ist, nicht aber zum Kamelle schmeißen.
Ausnahme für Brauchtumsveranstaltung Karneval
Allerdings könne die Straßenverkehrsbehörde für örtliche Brauchtumsveranstaltungen Ausnahmen genehmigen, heißt es beim RLV weiter. Hierzu gehörten auch die Karnevalsumzüge.
TÜV-Zulassung für umgebaute Hänger
Allerdings dürfen die Mitfahrer erst direkt für den Umzug auf den Hänger steigen. Wer seinen Anhänger für den Umzug wesentlich umbaut, braucht übrigens eine TÜV-Zulassung.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr