Egal ob Arbeitsunfall oder Zivilcourage: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt die Kosten. Jedoch ist dies an Bedingungen geknüpft.
Arbeitnehmer, Schüler und Studenten sowie Hilfeleistende sind in Deutschland über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Diese kommt für die Kosten der Behandlungen auf. Allerdings kann man diesen Unfallschutz verlieren.
Verletzt sich ein Versicherter zum Beispiel mit Absicht, dann bezahlt die Versicherung nicht die Behandlungen. Dies ist jedoch nicht der einzige Grund für den Verlust des Versicherungsschutzes. Banktip erklärt die gesetzliche Unfallversicherung im neuen Ratgeber "Gesetzliche Unfallversicherung: 5 Fragen - 5 Antworten".

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