Arbeitnehmer sind während der Weihnachtsfeier durch die Berufsgenossenschaften versichert. Bei zu hohem Alkoholkonsum können sie den Schutz jedoch verlieren. Daran erinnert der Versicherer ARAG.
Wenn der Besuch eines Weihnachtsmarktes zur betrieblichen Weihnachtsfeier gehört, dann sind Arbeitnehmer auch dort und beim Hin- und Heimweg über die Berufsgenossenschaften versichert. Denn der Ort der Feier ist laut ARAG für den Versicherungsschutz bedeutungslos.
Anders sieht es jedoch aus, wenn Alkohol eim Spiel ist. Denn wenn dieser bei einem Unfall die größte Rolle spielt, verliert der Arbeitnehmer den Versicherungsschutz. Mehr Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung beantwortet Banktip im Ratgeber "Gesetzliche Unfallversicherung: 5 Fragen - 5 Antworten".
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