Versicherer zahlen Nachzahlungen zu zögerlich, nicht nachvollziehbar und oft unzureichend. Ein Jahr nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes schätzt die Verbraucherzentrale Hamburg die aktuelle Situation durch eine Zwischenbilanz ein.
Ende des Jahres 2012 urteilte der Bundesgerichtshof gegen verschiedene Versicherer. Dabei erklärten die Richter nahezu alle Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen als unwirksam. Durch diese Regelungen war der Rückkaufswert oft zu niedrig berechnet worden. Versicherte bekamen bei vorzeitigen Kündigungen dadurch weniger Geld von den Versicherern.
Nach diesen Urteilen rief die Verbraucherzentrale Hamburg die Versicherten auf, ihre Ansprüche geltend zu machen. Über zehntausend Versicherte folgten laut der Verbraucherzentrale Hamburg diesen Aufruf. Die Verbraucherschützer unterstützten die Betroffenen bei der Beantragung der fehlenden Gelder.
Versicherer reagieren kaum
Ein Jahr nach den Urteilen ist die Situation laut der Verbraucherzentrale Hamburg beinahe unverändert. Nach Angaben der Zentrale habe kein einziger Versicherer von sich aus den Schaden reguliert. Die Verbraucher mussten ihren Schaden ausdrücklich gegenüber den Versicherern geltend machen. Die Versicherungen berufen sich laut der Verbraucherzentrale Hamburg auf eine Verjährung der Leistungen und behalten dadurch Millionen von Euro ein. Auch zahlen die Versicherer laut den Verbraucherschützern ihren Kunden nicht die Zinsen, die diesen zustehen. Zudem verweigern viele Unternehmen eine nachvollziehbare Abrechnung.
Nur 25 Prozent der Verbraucher, die ihren Anspruch anmeldeten, bekamen eine Nachzahlung. Diese betrug etwa 733 Euro pro Vertrag. In nur acht Prozent der Fälle zahlte der Versicherer auch alle anstehenden Verzugszinsen.
Versicherer wimmeln ab
Bei 20 Prozent der Verbraucher bekamen die Versicherten gar keine Rückerstattung. In diesen Fällen beriefen sich die Versicherer auf Verjährung der Ansprüche, obwohl diese nach Angaben der Verbraucherschützer nicht vorlag. Viele Verbraucher hätten ihre Ansprüche fristgerecht eingereicht, wurden aber von den Versicherungen abgewimmelt. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht in dem Verhalten einen Rechtsmissbrauch und wünscht sich, dass hier rechtspolitisch nachgebessert wird.
Jährlich werden etwa 3,2 Millionen Versicherungsverträge gekündigt. Durch das Verhalten der Versicherer bei Kündigungen werden dadurch laut der Verbraucherzentrale Hamburg jährlich 469 Millionen Euro den Verbrauchern vorenthalten.
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