Die Versicherungen kritisieren die Einführung der SEPA-Lastschrift. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fürchtet um die bestehenden Einzugsermächtigungen der Versicherer bei ihren Kunden. Denn die bisher erteilten Einzugsermächtigungen für Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder andere können nicht einfach für SEPA-Lastschriften verwendet werden. Dazu ist ein gesondertes SEPA-Mandat erforderlich.
GDV schlägt übergangsweise Regelung für Lastschriften vor
"Zunächst muss sichergestellt sein, dass die SEPA-Lastschrift genauso effizient und zuverlässig funktioniert wie die heutige deutsche Lastschrift", sagt der Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung Jörg von Fürstenwerth. Laut DGV sei derzeit unklar, wie bereits bestehende Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate überführt werden sollen. Daher schlägt der Verband nun vor, die SEPA-Technologie übergangsweise für alle Lastschrifteinzüge zu nutzen und parallel dazu bei Neuverträgen neue SEPA-Mandate einzuholen.
Frist für Lastschriftrückgabe liegt nun bei acht Wochen
Seit Jahresende 2009 gilt das SEPA-Lastschriftverfahren in den Mitgliedsstaaten der EU sowie in Island, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein und Monaco. Mit der Einführung der SEPA-Lastschrift verlängert sich für deutsche Verbraucher die Möglichkeit der Rückbuchung auf acht Wochen. Bisher lag diese Frist in Deutschland bei sechs Wochen. Liegt der Grund für die Lastschriftrückgabe in der fehlenden Autorisierung, z.B. keine oder eine gefälschte Unterschrift des Kontoinhabers bzw. des Bevollmächtigten, so kann die SEPA-Lastschrift auch noch 13 Monate später rückgängig gemacht werden.
Kritik an der Einführung der SEPA-Lastschrift übte auch der Einzelhandel. Die Bundesbank warb im Herbst 2009 für die SEPA-Lastschrift und erklärte, Deutschland sei der größte Markt für Lastschriftzahlungen in Europa. Deshalb werde über den Erfolg der SEPA-Lastschrift hier entschieden.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr