Es gibt keine Unfallrente nach einer Vergewaltigung auf dem Arbeitsweg. Zu diesem Urteil gelangte das Bundessozialgericht Kassel (B 2 U 10/12 R).
In dem konkreten Fall klagte eine Frau, die auf ihrem Heimweg nach der Arbeit vergewaltigt wurde. Die Tat passierte in der Garage des Opfers. Die Gesetzliche Unfallversicherung schützt zwar während des Zurücklegens eines Arbeitsweges, jedoch fällt ein Überfall nicht in diese Versicherungspflicht.
Ein Überfall gehört nach Angaben des Gerichtes zu einem Risiko, dass auf jedem Weg passieren kann. Die Ursache für die Tat war nicht der Weg, sondern die persönliche Beziehung zwischen Opfer und Täter. Dem Täter waren dadurch die örtlichen Gegebenheiten als auch Tagesablauf der Klägerin bekannt. Die Wegeunfallversicherung tritt dadurch nicht in Kraft.
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