Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen die Allianz Lebensversicherung am Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Vertragskauseln zum Rückkaufswert sind intransparent und folglich unwirksam, behaupten die Verbraucherschützer. Das schreibt die "Süddeutsche Zeitung".
Schätzungen der Verbraucherzentrale und des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge werden etwa die Häfte der Kapitallebensversicherungen vorzeitig gekündigt. Dann erhält der Kunde von der Versicherung einen Rückkaufswert ausgezahlt. Dabei werden oft viel zu niedrige Summen gezahlt. Verluste zwischen 105 und 50.000 Euro müssen die Verbraucher mitunter hinnehmen, das ergab eine Untersuchung zufällig ausgewählter gekündigter Versicherungen der Verbraucherzentrale im Jahr 2007. Zudem kann der Kunde nicht nachvollziehen, wie der Rückkaufswert zustande kommt.
In der Vergangenheit hatte der BGH in mehreren Urteilen die Klauseln zum Rückkaufswert als unwirksam erklärt. Die Versicherungen Deutscher Ring, Generali, Hamburg-Mannheimer und Signal Iduna mussten auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bei den Vertragsbedingungen nachbessern. Die Verbraucherschützer wollen nach und nach alle großen Versicherer verklagen, berichtet die Zeitung weiter.