Die Solvency II-Richtlinie ist am 1. Januar 2016 in Deutschland vollständig in Kraft getreten. Die neue EU-Richtlinie verschärft noch mal die bislang geltenden Vorgaben zur Eigenkapitalquote bei Versicherern. Damit sollen Verbraucher besser vor Pleiten der Versicherer geschützt werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklärt Solvency II mit dem Drei-Säulen-Modell für die Risikokalkulation und Kapitalsicherung. Die erste Säule beschäftigt sich mit der ausreichenden Eigenmittelausstattung der Versicherer.
Die Unternehmen müssen hier mit mathematischen Modellrechnungen ihr Eigenkapital überprüfen und gegebenenfalls anpassen, wenn die entsprechenden Richtwerte nicht erreicht werden.
Ende 2014 klaffte nach Angaben der BaFin eine Lücke von zwölf Milliarden Euro bei den deutschen Lebensversicherern. Allerdings haben die rund 90 Anbieter der Branche auch jetzt noch für die Umstellung auf die neue EU-Regel 16 Jahre Zeit. Wer sich jedoch nicht bemüht, dem kann die Versicherungslizenz entzogen werden.
Mit der zweiten Säule wird der Versicherer unter anderem auf die Eignungsanforderungen, das Risikomanagement, die interne Bewertung des Risikos und der Solvabilität geprüft.
Die dritte Säule befasst sich mit Marktdisziplin, Transparenz und Veröffentlichungspflichten und dem Meldewesen gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Diese EU-Richtlinie gilt für Erst- und Rückversicherer unabhängig von ihrer Rechtsform. Augenommen sind Einrichtungen betrieblicher Altersversorgung, Sterbekassen und kleine Versicherer – hier sollte die jährlich verbuchte Bruttoprämieneinnahme kleiner als fünf Millionen Euro sein oder die versicherungstechnischen Bruttorückstellungen weniger als 25 Millionen Euro betragen.
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