Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagt fünf Lebensversicherer. Grund seien verweigerte Unterlassungserklärungen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert schon länger das Verhalten diverser Versicherer. Nun haben die Verbraucherschützer genug und ziehen vor Gericht. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg weigern sich die Lebensversicherer Deutsche Beamtenversicherung (DBV), Postbank, Nürnberger, AachenMünchener und Axa Unterlassungsklauseln abzugeben. Diese Klauseln zielen auf die von den Versicheren verwendeten Bestimmungen zur Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug in den Policen für Kapitallebens- und private Rentenversicherung ab.
Verhalten ist gesetzeswidrig
Die von den Versicherern verwendeten Klauseln sind der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge unzulässig. Zudem stünden sie im Konflikt mit dem vom Bundesgerichtshof beschlossenen Gesetz. Demnach dürfen Versicherte bei vorzeitiger Kündigung der Versicherung nicht mehr soviel Geld verlieren wie bisher. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg halten sich die verklagten Versicherungen jedoch nicht daran.
"Die Rechtslage ist inzwischen sehr klar", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg, "und trotzdem weigern sich die verklagten Versicherer seit Monaten, die Urteile des BGH umzusetzen." Castelló vermutet, dass die Versicherer mit diesen Verhalten versuchen, den Verbrauchern möglichst lange Zeit und zudem recht viel von dem ihnen zustehenden Geld vorzuenthalten.

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