Die Verbraucherzentrale Hamburg gewann den Prozess gegen den Versicherer Zurich Deutscher Herold. Das Landgericht Köln urteilte für die Verbraucherschützer (Az. 26 O 149/13).
In dem konkreten Fall klagte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Lebensversicherer Zurich Deutscher Herold. Nach Angaben der Verbraucherschützer ging es in dem Fall um bestimmte Kündigungsklauseln zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen. Außerdem solle sich der Versicherer geweigert haben, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes umzusetzen.
"Im Prozess haben wir von Zurich Deutscher Herold lediglich das gefordert, was der Bundesgerichtshof längst in anderen Verfahren entschieden hat", sagt Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale, Edda Castelló. Das Urteil des Bundesgerichtshofes sagt aus, dass Versicherte bei vorzeitiger Kündigung weniger Gebühren zahlen müssen.
Betroffene, die ihre Kapitallebens- oder private Rentenversicherung vorzeitig gekündigt haben, sollen der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge selbst aktiv werden. Um die Ansprüche auf Nachzahlung beim Versicherer geltend zu machen, stellt die Verbraucherzentrale Hamburg einen Musterbrief für 90 Eurocent zur Verfügung.
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