Die Verbraucherschützer gewinnen vor Gericht gegen den Lebensversicherer HDI. Das Landgericht Köln verurteilte das Versicherungsunternehmen (Az. 26 O 317/13).
Die Verbraucherschützer siegen vor Gericht. Nach Ansicht des Gerichtes darf sich der Versicherer HDI nicht auf bestimmte Klauseln zur Beitragsfreistellung, zur Kündigung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen berufen oder diese gar verwenden.
"HDI ist einer von acht Versicherungskonzernen, von denen wir auf dem Klageweg lediglich das einfordern, was der Bundesgerichtshof längst in anderen Verfahren entschieden hat", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Nämlich, dass die Versicherten des Unternehmens bei vorzeitiger Kündigung ihrer Lebens- und Rentenversicherungsverträge wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie dem sogenannten Stornoabzug nicht mehr so viel Geld wie bisher verlieren dürfen."
Weitere Urteile folgen
Bereits im Vorfeld gewann genau wegen der gleichen Sache die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Stuttgarter Lebensversicherung und die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung. Weiterhin laufen laut der Verbraucherzentrale Hamburg noch fünf weitere Klagen. Betroffen sind fünf Lebensversicherer: DBV, PB (Postbank), Nürnberger, AachenMünchener und Axa.
Diese halten sich laut den Verbraucherschützern nicht an die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. "In keinem Fall werden wir mit unseren Klagen hinter den Urteilen des obersten Gerichts zurückbleiben!", erklärt Castelló.
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