Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte einzelne Klauseln in Lebens- und privaten Rentenversicherungen für unwirksam (Az. IV ZR 201/10). Betroffen sind Einschränkungen zu Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg.
Das Urteil könnte eine Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche bedeuten. Viele Versicherungsunternehmen verwenden Klauseln, die ihre Kunden unrechtmäßig benachteiligen. Durch den sogenannten Stornoabzug verlieren Kunden mehrere tausend Euro, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig kündigten. Außerdem besteht oft eine nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg klagte dagegen und bekam vom BGH Recht. Versicherte haben jetzt einen Anspruch auf Rückerstattung von nicht ausgezahlten Beträgen. Geschätzt könnten sich die Rückerstattungen auf etwa zwölf Milliarden Euro belaufen. Auf der Seite der Verbraucherzentrale finden Betroffene weitere Informationen und einen Musterbrief, um Rückerstattungsansprüche geltend zu machen.

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