Will es der Chef, müssen Arbeitnehmer jetzt schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen. Der Arbeitgeber braucht dafür keine Begründung, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Im vorliegenden Fall hatte eine Redakteurin gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Dieser verweigerte ihr die Teilnahme an einer Dienstreise. Danach meldete sich die Arbeitnehmerin am entsprechenden Tag krank und erschien am nächsten Tag wieder zur Arbeit. An diesem Tag brachte sie auch die Krankschreibung vom Arzt mit.
Daraufhin forderte der Arbeitgeber die Klägerin auf, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest vorzulegen. Dieses Vorgehen ist laut Gericht zulässig. Es liege im Ermessen des Arbeitgebers, ob und welche Mitarbeiter er dazu verpflichtet.
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