Die Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Arbeitswegeunfälle unter Alkoholeinfluss. Der Versicherer ARAG informiert über ein Urteil des Landessozialgerichtes Bayern (Az. L 2 U 566/10).
In dem konkreten Fall verunglückte ein Arbeitnehmer auf seinem Heimweg von der Arbeit tödlich. Der Blutalkoholspiegel des Verstorbenen betrug 0,93 Promille. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich zu zahlen. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass der Verunglückte unter Alkoholeinfluss stand.
Die Richter urteilten gegen die Entscheidung der Berufsgenossenschaft. Der Schutz sei nur dann aufgehoben, wenn die Alkoholisierung der einzige Grund für den Unfall darstelle. Bei einem Alkoholspiegel von unter 1,10 Promille käme zwar eine relative Fahruntüchtigkeit in Betracht, wenn zusätzliche alkoholtypische Ausfallerscheinungen dies belegen würden. Dieser Nachweis konnte jedoch in dem Fall nicht erbracht werden.
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