Wer während seiner Arbeitszeit ein Büronickerchen macht, ist nicht zwangsläufig unfallversichert. Der Versicherer Arag erinnert an Urteil des Sozialgerichtes Dortmund (S 36 U 294/97).
Beinahe jeden überkommt am Arbeitsplatz schon mal die Müdigkeit. Körper und Geist verlangt es dann nach einem kurzen Schlaf im Bürostuhl. Doch ist man unfallversichert, wenn man während des Schlafes vom Bürostuhl fällt?
Nach Meinung des Sozialgerichtes Dortmund gilt der Sturz vom Bürostuhl während eines Schlafes nicht immer als betrieblicher Unfall. Dies ist nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer durch die Arbeit übermüdet ist und dadurch einschläft. Dann wäre der Unfall mittelbar mit der Ausübung der Arbeitstätigkeit verbunden und gilt als Arbeitsunfall.
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